| Antrag: | Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dirk Adams |
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Angelegt: | 16.11.2017, 15:44 |
ÄA V 02-47: Privatsphäre schützen - gegen unverhältnismäßige Polizeibefugnisse!
Antragstext
Von Zeile 46 bis 57:
"Straftäter rechts" angehören, müssen nicht unbedingt für eine Straftat verurteilt oder jemals auch nur angeklagt gewesen sein. Diese nahezu willkürlich verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt werden und bringen damit Personen schnell unter nahezu unbegründeten Verdacht. Weiterhin werden HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert, was jeder medizinischen Logik entbehrt und das klare Ergebnis von Vorurteilen gegenüber Menschen ist, die sexuell übertragbare Krankheiten haben. Die Kritik der einzelnen Kategorien könnte man hier noch ziemlich lange weiterführen und kommt immer zum selben Schluss: Durch die Praxis der PHW werden einzelne Personen nahezu grundlos stigmatisiert.
Diese oft nach Ermessen der verteilten PHW werden neben der "Eigensicherung" der Polizist*innen auch bei Ermittlungsverfahren eingesetzt und bringen damit Personen schnell unter Verdacht. Weiterhin werden unter anderem HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Hepatitis B und C in der Kategorie "ANST" (ansteckend) gespeichert.Aus diesem Grund wurde schon mehrmals die Kritik von Datenschützer*innen und Verbänden wie der AIDS-Hilfe an den